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1.     Verträge
1.1.   Ein Vertrag zwischen Auftraggeber und
         Auftragnehmer entsteht im Rahmen einer
         Beauftragung, in schriftlicher oder in mündlicher
         Form, auf Grundlage des Angebotes.

Georg Christoph Lichtenberg

2.     Leistungsumfang
2.1.   Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Auftragnehmer erfolgt, wie bei
         der Auftragsabklärung vereinbart und im Angebot dargestellt.
2.2.   Die Auswahl der Mitarbeiter/innen, die die vertragsgegenständlichen Leistungen erbringenden obliegt
         dem Auftragnehmer. Dieser ist berechtigt, hierfür auch Dritte (eigene Mitarbeiter/-innen oder
         Kollegen/innen / Mitarbeiter/innen von Partnerunternehmen) heranzuziehen.

3.     Kosten
3.1.   Diese werden, wie im Angebot dargestellt, verrechnet.

4.     Zahlung
4.1.   Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen sind 7 Arbeitstage nach Fakturendatum ohne Abzug
         und spesenfrei fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß und
         Bearbeitungsgebühren verrechnet.

5.     Haftung
5.1.   Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für von ihm nachweislich verschuldete Schäden nur im
         Falle groben Verschuldens.
5.2.   Die Haftung für mittelbare Schäden – wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten, die mit einer
         Betriebsunterbrechung verbunden sind oder Ansprüche Dritter – wird ausdrücklich ausgeschlossen.
5.3.   Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt nicht erbracht werden können, stellt dies
         keine Vertragsverletzung dar.

6.     Urheberrecht und Nutzung
6.1.   Alle Urheberrechte an den vom Auftragnehmer bereitgestellten Dokumenten, Verfahren,
         Formulierungen, Grafiken und Bildern stehen dem Auftragnehmer zu.

7.     Geheimhaltung
7.1.   Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter (eigene und von Partnerunternehmen), die
         Bestimmungen gemäß § 6 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

8.     Verlaufs-, Anmelde- und Rücktrittsvereinbarungen
8.1.   Jeder, bei der Erbringung der vertraglichen Leistung mitwirkende Mitarbeiter des Auftraggebers, ist für
         sein Tun und auch nicht Tun selbst verantwortlich. Für unmittelbare Auswirkungen und Folgen welcher
         Art auch immer übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung.
8.2.   Die Anmeldung für Beratungen, für Workshops und Workshopserien, für Seminare, Seminarserien und
         Coachings für Firmen oder Einzelpersonen, erfolgt entweder schriftlich unter: fh@im-co.at, via Post
         mittels ausgefülltem Anmeldeformular, oder telefonisch unter: +43 664 47 59 421.
8.3.   Nach erhaltener Anmelde- bzw. Auftragsbestätigung, gilt die Anmeldung, bzw. der Auftrag als
         verbindlich.
8.4.   Für Absagen, auf Grund zu geringer Teilnehmeranzahl entstehen gegenüber in motion consulting e. U.
         keinerlei finanzielle oder anders gelagerte Entschädigungsansprüche.
8.5.   Bei Rücktritt eines Teilnehmers von einer vereinbarten Leistung, bis 14 Tage vor Beginndatum,
         entstehen dem Teilnehmer keine Kosten.
8.6.   Bei Rücktritt eines Teilnehmers von einer vereinbarten Leistung, bis zu einem Tag vor Beginndatum,
         werden 50% der Kosten verrechnet.
8.7.   Bei einem gar nicht Erscheinen des Teilnehmers oder ohne Abmeldung, werden 100% der Kosten
         verrechnet.
8.8.   Die Abmeldung (Rücktritt) von einer Anmeldung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.
8.9.   Bei “Offenen Seminaren“ sind die Seminarkosten, sofern in der Workshop- bzw. Seminarbeschreibung
         nicht anders bestimmt, vor dem Beginndatum zu entrichten.

9.     Schlussbestimmungen
9.1.   Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen
         ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird.
9.2.   Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der Schriftform.

"Um sicher Recht zu tun, braucht man
sehr wenig vom Recht zu wissen"

Georg Christoph Lichtenberg

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